Die Bundesfestung Rastatt

Auf dem Wiener Kongress waren Luxemburg, Landau und Mainz zu Bundesfestungen erklärt worden. Zum Schutze von Süddeutschland sollte mit Hilfe der von Frankreich zu zahlenden Kriegsentschädigung eine vierte Bundesfestung ausgebaut werden. In Frage kamen Ulm und Rastatt. Da man sich lange nicht auf eine von beiden einigen konnte, beschloss die Bundesversammlung in Frankfurt schließlich 1841 beide Festungen auszubauen. 1866 stellten Baden, Österreich und Preußen die Festungsbesatzung.